ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 416 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
59. Jahrgang |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
11.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 416/1 |
Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswaschmaschinen sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen in Bezug auf den Energieverbrauch
(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 416/01)
ENO (1) |
Bezugsnummer und Titel der Norm (und Bezugsdokument) |
Erste Veröffentlichung ABl. |
Referenz der ersetzten Norm |
Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm Anmerkung 1 |
Cenelec |
EN 60456:2011 Waschmaschinen für den Hausgebrauch — Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften IEC 60456:2010 (modifiziert) |
5.12.2013 |
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Diese Norm ist derart zu ergänzen, dass die rechtlichen Anforderungen deutlich werden, die abgedeckt werden sollen. Klausel ZB zu Toleranzen und Prüfverfahren ist nicht Teil dieses Zitats. |
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Cenelec |
EN 60456:2016 Waschmaschinen für den Hausgebrauch — Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften IEC 60456:2010 (modifiziert) |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
EN 60456:2011 Anmerkung 2.1 |
14.6.2017 |
Cenelec |
EN 60704-2-4:2012 Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Prüfvorschrift für die Bestimmung der Luftschallemission — Teil 2-4: Besondere Anforderungen an Waschmaschinen und Wäscheschleudern IEC 60704-2-4:2011 (modifiziert) |
5.12.2013 |
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Diese Norm ist derart zu ergänzen, dass die rechtlichen Anforderungen deutlich werden, die abgedeckt werden sollen. |
Anmerkung 1: |
Allgemein wird das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann. |
Anmerkung 2.1: |
Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.2: |
Die neue Norm hat einen größeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.3: |
Die neue Norm hat einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die (teilweise) ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für jene Produkte oder Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen. Die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu Produkten oder Dienstleistungen, die noch in den Anwendungsbereich der (teilweise) ersetzten Norm, aber nicht in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen, ist nicht betroffen. |
Anmerkung 3: |
Bei Änderungen setzt sich die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung zusammen. Die ersetzte Norm besteht folglich aus EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, jedoch ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
ANMERKUNG:
— |
Alle Anfragen zur Verfügbarkeit der Normen müssen an eine der europäischen Normungsorganisationen oder an eine nationale Normungsorganisation gerichtet werden, deren Liste nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (2) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. |
— |
Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen auf Englisch verabschiedet (CEN und CENELEC veröffentlichen auch in französischer und deutscher Sprache). Anschließend werden die Titel der Normen von den nationalen Normungsorganisationen in alle anderen benötigten Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorgelegt werden, nicht verantwortlich. |
— |
Verweise auf Berichtigungen „…/AC:YYYY“ werden ausschließlich zu Informationszwecken veröffentlicht. Berichtigungen dienen der Behebung von Druck-, sprachlichen und anderen Fehlern im Wortlaut der Norm und können sich auf eine oder mehrere Sprachfassungen (Englisch, Französisch und/oder Deutsch) einer durch die europäischen Normungsorganisationen angenommenen Norm beziehen. |
— |
Die Veröffentlichung der Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union bedeutet nicht, dass die Normen in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sind. |
— |
Dieses Verzeichnis ersetzt die vorhergegangenen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verzeichnisse. Die Europäische Kommission sorgt für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses. |
— |
Mehr Informationen über harmonisierte und andere europäische Normen finden Sie online unter: http://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm |
(1) ENO: Europäische Normungsorganisation:
— |
CEN: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5500811; Fax + 32 2 5500819 (http://www.cen.eu) |
— |
CENELEC: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5196871; Fax + 32 2 5196919 (http://www.cenelec.eu) |
— |
ETSI: 650, route des Lucioles, F-06921 Sophia Antipolis, Tel. +33 492 944200; Fax +33 493 654716, (http://www.etsi.eu) |
(2) ABl. C 338 vom 27.9.2014, S. 31.
11.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 416/3 |
Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 96/60/EG der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten
(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 416/02)
ENO (1) |
Bezugsnummer und Titel der Norm (und Bezugsdokument) |
Erste Veröffentlichung ABl |
Referenz der ersetzten Norm |
Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm Anmerkung 1 |
Cenelec |
EN 50229:2007 Elektrische Wasch-Trockner für den Hausgebrauch — Prüfverfahren zur Bestimmung der Gebrauchseigenschaften |
30.12.2009 |
EN 50229:2001 Anmerkung 2.1 |
1.6.2010 |
Cenelec |
EN 50229:2015 Elektrische Wasch-Trockner für den Hausgebrauch — Prüfverfahren zur Bestimmung der Gebrauchseigenschaften |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
EN 50229:2007 Anmerkung 2.1 |
31.1.2018 |
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EN 50229:2015/AC:2016 |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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Anmerkung 1: |
Allgemein wird das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann. |
Anmerkung 2.1: |
Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.2: |
Die neue Norm hat einen größeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.3: |
Die neue Norm hat einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die (teilweise) ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für jene Produkte oder Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen. Die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu Produkten oder Dienstleistungen, die noch in den Anwendungsbereich der (teilweise) ersetzten Norm, aber nicht in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen, ist nicht betroffen. |
Anmerkung 3: |
Bei Änderungen setzt sich die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung zusammen. Die ersetzte Norm besteht folglich aus EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, jedoch ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
ANMERKUNG:
— |
Alle Anfragen zur Verfügbarkeit der Normen müssen an eine der europäischen Normungsorganisationen oder an eine nationale Normungsorganisation gerichtet werden, deren Liste nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (2) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. |
— |
Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen auf Englisch verabschiedet (CEN und CENELEC veröffentlichen auch in französischer und deutscher Sprache). Anschließend werden die Titel der Normen von den nationalen Normungsorganisationen in alle anderen benötigten Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorgelegt werden, nicht verantwortlich. |
— |
Verweise auf Berichtigungen „…/AC:YYYY“ werden ausschließlich zu Informationszwecken veröffentlicht. Berichtigungen dienen der Behebung von Druck-, sprachlichen und anderen Fehlern im Wortlaut der Norm und können sich auf eine oder mehrere Sprachfassungen (Englisch, Französisch und/oder Deutsch) einer durch die europäischen Normungsorganisationen angenommenen Norm beziehen. |
— |
Die Veröffentlichung der Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union bedeutet nicht, dass die Normen in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sind. |
— |
Dieses Verzeichnis ersetzt die vorhergegangenen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verzeichnisse. Die Europäische Kommission sorgt für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses. |
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Mehr Informationen über harmonisierte und andere europäische Normen finden Sie online unter: http://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm |
(1) ENO: Europäische Normungsorganisation:
— |
CEN: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5500811; Fax + 32 2 5500819 (http://www.cen.eu) |
— |
CENELEC: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5196871; Fax + 32 2 5196919 (http://www.cenelec.eu) |
— |
ETSI: 650, route des Lucioles, F-06921 Sophia Antipolis, Tel. +33 492 944200; Fax +33 493 654716, (http://www.etsi.eu) |
(2) ABl. C 338 vom 27.9.2014, S. 31..
11.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 416/5 |
Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG
(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 416/03)
ENO (1) |
Bezugsnummer und Titel der Norm (und Bezugsdokument) |
Erste Veröffentlichung ABl. |
Referenz der ersetzten Norm |
Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm Anmerkung 1 |
Artikel der Richtlinie 2014/53/EU, den (die) die Norm abdecken soll |
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
(6) |
ETSI |
EN 300 065 V2.1.2 Schmalband-Telexgeräte zum Empfang von Wetter- oder Navigationsmeldungen (NAVTEX) — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach den Artikeln 3 Absatz 2 und 3 Absatz 3 Buchstabe g der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
8.7.2016 |
|
|
Artikel 3 Absatz 2; Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe g |
ETSI |
EN 300 676-2 V2.1.1 Bodengestützte tragbare, mobile und feste VHF-Sender, -Empfänger und -Sende-/Empfangsgeräte für den mobilen VHF-Flugfunkdienst mit Amplitudenmodulation — Teil 2: Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
8.7.2016 |
|
|
Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 301 025 V2.1.1 VHF-Funktelefongeräte zur allgemeinen Kommunikation und zugehörige Geräte für den digitalen Selektivruf (DSC) Klasse „D“ — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach den Artikeln 3 Absatz 2 und 3 Absatz 3 Buchstabe g der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
12.8.2016 |
|
|
Artikel 3 Absatz 2; Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe g |
ETSI |
EN 301 360 V2.1.1 Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für satellitengestützte interaktive und Teilnehmer-Endeinrichtungen (SIT/SUT) zur Informationsübertragung mittels geostationärer Satelliten im Frequenzband von 27,5 GHz bis 29,5 GHz, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
|
|
Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 301 406 V2.2.2 Digitale schnurlose Telekommunikation (DECT) — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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|
Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 301 430 V2.1.1 Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für transportable Erdfunkstellen (TES) zur Nachrichtensammlung (SNG) zum Betrieb in den Frequenzbändern 11 bis 12/13 bis 14 GHz, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
14.10.2016 |
|
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 301 459 V2.1.1 Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für satellitengestützte interaktive und Teilnehmer-Endeinrichtungen (SIT/SUT) zur Informationsübertragung in Richtung geostationärer Satelliten im Frequenzband von 29,5 GHz bis 30,0 GHz, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
14.10.2016 |
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|
Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 301 783 V2.1.1 Kommerziell verfügbare Amateurfunkgeräte — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
8.7.2016 |
|
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 301 839 V2.1.1 Aktive medizinische Implantate mit sehr kleiner Leistung (ULP-AMI) und zugeordnete Zusatzgeräte (ULP-AMI-P), die im Frequenzbereich von 402 MHz bis 405 MHz arbeiten — Teil 2: Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
8.7.2016 |
|
|
Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 301 908-12 V7.1.1 IMT zellulare Netze — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 12: CDMA Multi-Carrier (cdma2000) Repeater |
9.9.2016 |
|
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 301 908-20 V6.3.1 IMT zellulare Netze — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 20: OFDMA TDD WMAN (Mobile WiMAXTM) TDD Basisstationen (BS) |
14.10.2016 |
|
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 301 908-21 V6.1.1 IMT zellulare Netze — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 21: OFDMA TDD WMAN (Mobile WiMAXTM) FDD Endgeräte (UE) |
14.10.2016 |
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 302 195 V2.1.1 Aktive medizinische Implantate mit sehr kleiner Leistung (ULP-AMI) und Zubehör (ULP-AMI-P), die im Frequenzbereich von 9 kHz bis 315 kHz betrieben werden — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 302 961 V2.1.2 Persönliche Seenotrettungs-Funkbaken für den Betrieb auf der Frequenz 121,5 MHz nur für Such- und Rettungszwecke — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 303 039 V2.1.2 Mobiler Landfunkdienst — Mehrkanal Senderspezifikation für den PMR-Dienst — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 303 084 V2.1.1 Boden-Bord-VHF-Datenrundsendungen (VDB) des bodengestützten Verbesserungssystems (GBAS) — Technische Kennwerte und Messmethoden für Bodenausrüstung — Harmonisierte Norm, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 303 203 V2.1.1 Funkanlagen mit geringer Reichweite (SRD) — Körpernahe, medizinische Funknetzsysteme (MBANSs) die im Bereich 2 483,5 MHz bis 2 500 MHz arbeiten — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
12.8.2016 |
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 303 204 V2.1.2 Netzbasierte Funkanlagen mit geringer Reichweite (SRD) — Funkgeräte zur Verwendung im Frequenzbereich von 870 MHz bis 876 MHz mit Ausgangsleistungen bis zur 500 mW — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 303 339 V1.1.1 Direkte Bord-Boden-Breitbandkommunikation — Geräte die in den Frequenzbändern von 1 900 MHz bis 1 920 MHz und von 5 855 MHz bis 5 875 MHz arbeiten — Feste Antennencharakteristiken — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 303 340 V1.1.2 Digitale terrestrische Fernseh-Rundfunkempfänger — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 303 372-2 V1.1.1 Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Satelliten-Empfangseinrichtungen für Rundsenden — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält — Teil 2: Interne Empfangseinheit |
9.9.2016 |
|
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 303 978 V2.1.2 Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für Erdfunkstellen auf mobilen Plattformen (ESOMP), die in Richtung geostationärer Satelliten im 27,5 GHz bis 30,0 GHz Frequenzband senden, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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Artikel 3 Absatz 2 |
ETSI |
EN 303 979 V2.1.2 Satelliten-Erdfunkstellen und -systeme (SES) — Harmonisierte EN für Erdfunkstellen auf mobilen Plattformen (ESOMP), die in Richtung nicht-geostationärer Satelliten zum Betrieb in den Frequenzbändern von 27,5 GHz bis 29,1 GHz und von 29,5 GHz bis 30,0 GHz senden, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
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Artikel 3 Absatz 2 |
Anmerkung 1: |
Allgemein wird das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann. |
Anmerkung 2.1: |
Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.2: |
Die neue Norm hat einen größeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.3: |
Die neue Norm hat einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die (teilweise) ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für jene Produkte oder Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen. Die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu Produkten oder Dienstleistungen, die noch in den Anwendungsbereich der (teilweise) ersetzten Norm, aber nicht in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen, ist nicht betroffen. |
Anmerkung 3: |
Bei Änderungen setzt sich die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung zusammen. Die ersetzte Norm besteht folglich aus EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, jedoch ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
ANMERKUNG:
— |
Alle Anfragen zur Verfügbarkeit der Normen müssen an eine der europäischen Normungsorganisationen oder an eine nationale Normungsorganisation gerichtet werden, deren Liste nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (2) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. |
— |
Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen auf Englisch verabschiedet (CEN und CENELEC veröffentlichen auch in französischer und deutscher Sprache). Anschließend werden die Titel der Normen von den nationalen Normungsorganisationen in alle anderen benötigten Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorgelegt werden, nicht verantwortlich. |
— |
Verweise auf Berichtigungen „…/AC:YYYY“ werden ausschließlich zu Informationszwecken veröffentlicht. Berichtigungen dienen der Behebung von Druck-, sprachlichen und anderen Fehlern im Wortlaut der Norm und können sich auf eine oder mehrere Sprachfassungen (Englisch, Französisch und/oder Deutsch) einer durch die europäischen Normungsorganisationen angenommenen Norm beziehen. |
— |
Die Veröffentlichung der Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union bedeutet nicht, dass die Normen in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sind. |
— |
Dieses Verzeichnis ersetzt die vorhergegangenen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verzeichnisse. Die Europäische Kommission sorgt für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses. |
— |
Mehr Informationen über harmonisierte und andere europäische Normen finden Sie online unter: http://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm |
(1) ENO: Europäische Normungsorganisation:
— |
CEN: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5500811; Fax + 32 2 5500819 (http://www.cen.eu) |
— |
CENELEC: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5196871; Fax + 32 2 5196919 (http://www.cenelec.eu) |
— |
ETSI: 650, route des Lucioles, F-06921 Sophia Antipolis, Tel. +33 492 944200; Fax +33 493 654716, (http://www.etsi.eu) |
(2) ABl. C 338 vom 27.9.2014, S. 31.
11.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 416/12 |
Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 548/2014 der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Kleinleistungs-, Mittelleistungs- und Großleistungstransformatoren
(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 416/04)
ENO (1) |
Bezugsnummer und Titel der Norm (und Bezugsdokument) |
Erste Veröffentlichung ABl. |
Referenz der ersetzten Norm |
Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm Anmerkung 1 |
Cenelec |
EN 50588-1:2015 Mittelleistungstransformatoren 50 Hz, mit einer höchsten Spannung für Betriebsmittel nicht über 36 kV — Teil 1: Allgemeine Anforderungen |
11.9.2015 |
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EN 50588-1:2015/A1:2016 |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
Anmerkung 3 |
23.5.2019 |
Cenelec |
EN 50629:2015 Energiekennwerte von Großleistungstransformatoren (Um > 36 kV oder Sr ≥ 40 MVA) |
11.9.2015 |
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EN 50629:2015/A1:2016 |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
Anmerkung 3 |
23.5.2019 |
Anmerkung 1: |
Allgemein wird das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann. |
Anmerkung 2.1: |
Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.2: |
Die neue Norm hat einen größeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.3: |
Die neue Norm hat einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die (teilweise) ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für jene Produkte oder Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen. Die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu Produkten oder Dienstleistungen, die noch in den Anwendungsbereich der (teilweise) ersetzten Norm, aber nicht in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen, ist nicht betroffen. |
Anmerkung 3: |
Bei Änderungen setzt sich die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung zusammen. Die ersetzte Norm besteht folglich aus EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, jedoch ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
ANMERKUNG:
— |
Alle Anfragen zur Verfügbarkeit der Normen müssen an eine der europäischen Normungsorganisationen oder an eine nationale Normungsorganisation gerichtet werden, deren Liste nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (2) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. |
— |
Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen auf Englisch verabschiedet (CEN und CENELEC veröffentlichen auch in französischer und deutscher Sprache). Anschließend werden die Titel der Normen von den nationalen Normungsorganisationen in alle anderen benötigten Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorgelegt werden, nicht verantwortlich. |
— |
Verweise auf Berichtigungen „…/AC:YYYY“ werden ausschließlich zu Informationszwecken veröffentlicht. Berichtigungen dienen der Behebung von Druck-, sprachlichen und anderen Fehlern im Wortlaut der Norm und können sich auf eine oder mehrere Sprachfassungen (Englisch, Französisch und/oder Deutsch) einer durch die europäischen Normungsorganisationen angenommenen Norm beziehen. |
— |
Die Veröffentlichung der Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union bedeutet nicht, dass die Normen in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sind. |
— |
Dieses Verzeichnis ersetzt die vorhergegangenen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verzeichnisse. Die Europäische Kommission sorgt für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses. |
— |
Mehr Informationen über harmonisierte und andere europäische Normen finden Sie online unter: http://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm |
(1) ENO: Europäische Normungsorganisation:
— |
CEN: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5500811; Fax + 32 2 5500819 (http://www.cen.eu) |
— |
CENELEC: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5196871; Fax + 32 2 5196919 (http://www.cenelec.eu) |
— |
ETSI: 650, route des Lucioles, F-06921 Sophia Antipolis, Tel. +33 492 944200; Fax +33 493 654716, (http://www.etsi.eu) |
(2) ABl. C 338 vom 27.9.2014, S. 31.
11.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 416/14 |
Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltgeschirrspülern und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltgeschirrspülern in Bezug auf den Energieverbrauch
(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 416/05)
ENO (1) |
Bezugsnummer und Titel der Norm (und Bezugsdokument) |
Referenz der ersetzten Norm |
Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm Anmerkung 1 |
Erste Veröffentlichung ABl. |
Cenelec |
EN 50242:2008 Elektrische Geschirrspüler für den Hausgebrauch — Messverfahren für Gebrauchseigenschaften IEC 60436:2004 (modifiziert) |
|
|
14.6.2013 |
|
EN 50242:2008/A11:2012 IEC 60436:2004/A1:2009 (modifiziert) + IEC 60436:2004/A2:2012 (modifiziert) |
Anmerkung 3 |
6.8.2013 |
14.6.2013 |
Klausel Z2 zu Toleranzen und Prüfverfahren ist nicht Teil dieses Zitats. |
||||
Cenelec |
EN 50242:2016 Elektrische Geschirrspüler für den Hausgebrauch — Messverfahren für Gebrauchseigenschaften IEC 60436:2004 (modifiziert) IEC 60436:2004/A1:2009 (modifiziert) + A1:2009 (modifiziert) IEC 60436:2004/A2:2012 (modifiziert) |
EN 50242:2008 + A11:2012 Anmerkung 2.1 |
1.1.2018 |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
Anmerkung 1: |
Allgemein wird das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann. |
Anmerkung 2.1: |
Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.2: |
Die neue Norm hat einen größeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.3: |
Die neue Norm hat einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die (teilweise) ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für jene Produkte oder Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen. Die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu Produkten oder Dienstleistungen, die noch in den Anwendungsbereich der (teilweise) ersetzten Norm, aber nicht in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen, ist nicht betroffen. |
Anmerkung 3: |
Bei Änderungen setzt sich die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung zusammen. Die ersetzte Norm besteht folglich aus EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, jedoch ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
ANMERKUNG:
— |
Alle Anfragen zur Verfügbarkeit der Normen müssen an eine der europäischen Normungsorganisationen oder an eine nationale Normungsorganisation gerichtet werden, deren Liste nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (2) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. |
— |
Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen auf Englisch verabschiedet (CEN und CENELEC veröffentlichen auch in französischer und deutscher Sprache). Anschließend werden die Titel der Normen von den nationalen Normungsorganisationen in alle anderen benötigten Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorgelegt werden, nicht verantwortlich. |
— |
Verweise auf Berichtigungen „…/AC:YYYY“ werden ausschließlich zu Informationszwecken veröffentlicht. Berichtigungen dienen der Behebung von Druck-, sprachlichen und anderen Fehlern im Wortlaut der Norm und können sich auf eine oder mehrere Sprachfassungen (Englisch, Französisch und/oder Deutsch) einer durch die europäischen Normungsorganisationen angenommenen Norm beziehen. |
— |
Die Veröffentlichung der Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union bedeutet nicht, dass die Normen in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sind. |
— |
Dieses Verzeichnis ersetzt die vorhergegangenen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verzeichnisse. Die Europäische Kommission sorgt für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses. |
— |
Mehr Informationen über harmonisierte und andere europäische Normen finden Sie online unter: http://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm |
(1) ENO: Europäische Normungsorganisation:
— |
CEN: Avenue Marnix/Marnixlaan 17, 1000 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË, Tel. +32 25500811; Fax +32 25500819 (http://www.cen.eu) |
— |
CENELEC: Avenue Marnix/Marnixlaan 17, 1000 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË, Tel. +32 25196871; Fax +32 25196919 (http://www.cenelec.eu) |
— |
ETSI: 650, route des Lucioles, 06921 Sophia Antipolis, FRANCE, Tel. +33 492944200; Fax +33 493654716, (http://www.etsi.eu) |
(2) ABl. C 338 vom 27.9.2014, S. 31.
11.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 416/16 |
Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen sowie der Umsetzung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Wohnraumlüftungsgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 416/06)
1. |
Veröffentlichung der Titel und Verweise für vorläufige Mess- und Berechnungsmethoden (1) zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 der Kommission vom 7. Juli 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EC des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen sowie der Umsetzung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Wohnraumlüftungsgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch. |
2. Verweise
2.1. Gerätetypen
Im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 sind verschiedene Gerätetypen — sowohl WLAs (Wohnraumlüftungsanlagen) als auch NWLAs (Nichtwohnraumlüftungsanlagen) — gemäß Normen oder vorläufigen Methoden zu prüfen.
Typ |
Rückführung |
WRS (Wärmerückgewinnungssystem) |
|
Ein-Richtung-Lüftungsanlagen (unidirektional) |
kanalisiert |
nicht relevant |
ohne Wärmetauscher |
nicht kanalisiert |
nicht relevant |
ohne Wärmetauscher |
|
Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen (bidirektional) |
kanalisiert |
mit Rückführung (*) (optional) |
Plattenwärmetauscher |
Rotationswärmetauscher |
|||
Kreislauf-Verbund-Systeme |
|||
Wärmerohre |
|||
Alternierender (Regenerator) Regenerativer Wärmetauscher mit Richtungsänderung des Luftstroms |
|||
ohne Rückführung (*) |
wie oben angegeben |
||
nicht kanalisiert |
mit Rückführung (*) (optional) |
wie oben angegeben |
|
ohne Rückführung (*) |
wie oben angegeben |
Für die meisten Parameter können Messungen gemäß existierenden Normen durchgeführt werden. In einigen Fällen besteht jedoch die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Normen, da diese im Hinblick auf Messwerte, Nomenklatur, Messaufbauten und -verfahren verbesserungsfähig sind. Um die korrekte Anwendung neuer Begriffe wie SVLint (innere spezifische Ventilatorleistung von Lüftungsbauteilen) sicherzustellen, arbeitet CEN/TC 156 an einer Überarbeitung einiger Normen und Subnormen. Alle Messungen für WLA und NWLA (inklusive Verweise zu anderen Normen) werden in den folgenden Normen behandelt:
WLA |
: |
Reihe EN 13141 (Unternummer je nach Gerätetyp) EN 13142 (Scoping-Norm) |
NWLA |
: |
EN 13053 (primär für ZLA (Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen), wobei ELA (Ein-Richtung-Lüftungsanlagen) ähnlich gemessen werden können) |
Nicht kanalisierte ZLA
Besteht die Absicht nicht kanalisierte ZLA mittels Wanddurchführungen (z. B.: Luftkanäle) umzusetzen, müssen alle Leistungsprüfungen auf diesen Wanddurchführungen und den dementsprechenden Abluft- und Zuluftdurchlässen beruhen. Alternativ muss die Durchführung der Prüfungen mit Luftkanälen von gleichem Durchmesser wie dem Außendurchmesser (EHA und ODA) von 0,5 cm Länge und dementsprechendem Abluft- und Zuluftdurchlässen (optional: durch den Hersteller ausgewiesene genormte Fassadengitter) erfolgen. Die Prüfungen werden wie in der Kategorie A üblich durchgeführt, in der Wanddurchführungen und Luftdurchlässe als fester Gerätebestandteil betrachtet werden.
Erklärung ZLA für Nichtwohnräume
Die angegebenen Nennbedingungen beziehen sich auf den Luftstrom, der durch das WRS fließt (i. d. R. Konstruktionsbedingungen während der Wintermonate).
Da die Berechnung der SVLint für unausgeglichene Luftströme (verschiedene Druckabfälle usw.) Werte für beide Seiten der ZLA erfordert, wird empfohlen, dass Hersteller für den Fall ungleicher Luftströme Werte für beide Seiten (zuluft- und fortluftseitig) angeben.
2.2. Wohnraumlüftungsanlagen (WLAs)
Gemessener/berechneter Parameter |
Institution |
Verweis/Titel |
Hinweis |
SEV — Spezifischer Energieverbrauch zur Lüftung pro m2 beheizter Bodenfläche einer Wohnung oder eines Wohngebäudes [kWh/(m2.a)] |
Europäische Kommission |
Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 der Kommission Anhang VIII Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 der Kommission Anhang VIII |
Es gibt keine Normen zur Beschreibung des SEV. Die Formel zur Berechnung kann Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 und Verordnung (EU) Nr. 1254/2014 entnommen werden. |
Spezifische Eingangsleistung (SEL) |
CEN (Europäisches Komitee für Normung) |
EN 13142 sowie Reihe EN 13141 je nach Gerätetyp |
Die Berechnung der SEL wird beschrieben in EN 13142: 2013 für ZLA und die Prüfmethode für gemessene Werte in den Normen der Reihe EN 13141 je nach Gerätetyp. Für ELA gilt dieselbe Definition und Methode. Messungen und Berechnungen müssen jedoch gemäß den in Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 beschriebenen Bezugs-Luftstrom und -druck durchgeführt werden. Die SEL wird in Anhang I Nummer 13 der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 in W/m3/h und in Anhang VIII der Verordnung 1253/2014 in kW/m3/h ausgedrückt. Im Rahmen der Informationspflicht muss die SEL in W/m3/h angegeben werden. Für die Berechnung des SEV muss die SEL in kW/m3/h angegeben werden. |
Effektive (Gesamt-) Eingangsleistung |
CEN |
Reihe EN 13141 je nach Gerätetyp ergänzt durch EN ISO 5801 |
EN 13141-7 und 13141-6 verweisen auf EN 13141-4 (6.1), die sich wiederum auf EN ISO 5801 (Kapitel 10, Eingangsleistung) bezieht. Die Begriffsbestimmung in den Normen lautet „Eingangsleistung“ oder „Gesamteingangsleistung“ und nicht „effektive Eingangsleistung“, wie in Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 angegeben. In EN 13141-8 werden keine Verfahrensbeschreibungen oder Verweise angegeben und es mangelt an Anforderungen bezüglich Messunsicherheiten. ZLA: Messungen haben zusammengefasst für sowohl Ventilatoren als auch Kontrollinstrumente zu erfolgen. Der Stromverbrauch für Hilfseinrichtungen ist ebenfalls einzubeziehen, wie z. B. bei ZLA mit Rotationswärmeübertragern, für die Läufermotoren ebenfalls berücksichtigt werden müssen. |
Externe Gesamtdruckdifferenz |
CEN |
Reihe EN 13141 je nach Gerätetyp ergänzt durch EN ISO 5801 |
Kanalisierte Geräte sind in verbundenen Luftkanälen zu messen, sodass Verbraucher konstante Druck- und Durchstromwerte erhalten. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 wird die externe Gesamtdruckdifferenz als statische Druckdifferenz für kanalisierte WLA und die Gesamtdruckdifferenz für nicht kanalisierte WLA zwischen Ein- und Auslass und beide Luftströme für ZLA (falls nicht gleichwertig, dann Bezug auf Zuluft) definiert. Zu welchem Anschluss der Druck abgegeben wird, wird in der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 nicht beschrieben. Die Verteilung ist optional, wobei empfohlen wird, dass die Verteilung der externen Gesamtdruckdifferenz für kanalisierte WLA gemäß den Normen der Reihe EN 13141 zu 1/3 an der Außenseite (EHA und ODA) und zu 2/3 an der Fassadenseite (ETA und SUP) erfolgt. Siehe Kapitel 3 des vorliegenden Dokuments und das vom DTI herausgegebene Dokument „Transitional method for determination of internal specific fan power of ventilation units, SFPint“ (2) für eine weitere Beschreibung. ZLA Die Prüfung wird in EN 13141-7 (6.2.2) beschrieben, in der festgelegt ist, dass sie in allen vier Luftkanälen zu erfolgen hat. EN 13141-7 verweist auf EN 13141-4 (5.2.2), in der der Aufbau der Luftkanäle definiert wird. ELA (Fortluft) In EN 13141-6 nicht beschrieben. EN ISO 5801 oder EN 13141-4 sind anzuwenden. ZLA (Einraum, nicht kanalisiert) Allgemeine Beschreibung in EN 13141-8, Abschnitt 5.2.3 (und Anhang A), mit Verweis auf EN 13141-4 und EN ISO 5801. ELA (Zuluftsysteme) Die Prüfung wird in EN 13141-11 (6) beschrieben, in der wiederum auf EN 13141-4 und EN ISO 5801 verwiesen wird. Wie die Druckmessung im Kanal (Messkanäle)/Kammer erfolgt sowie die zulässige Abweichung, wird in sämtlichen Normen nicht definiert. Dies ist gemäß EN ISO 5801 zu konzipieren und zu prüfen. |
Bezugsvolumenstrom |
CEN |
Reihe EN 13141 je nach Gerätetyp ergänzt durch EN ISO 5801 |
In den Normen werden der Bezugsluftstrom und -druck bzw. der Höchstdurchsatz und -druck nicht beschrieben. Weiterhin wird nicht beschrieben, wie diese gemäß Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 erzielt werden können. Es wird einzig beschrieben, wie die Luftstrommessung gemäß der Konstruktion der einzelnen Anlagen durchgeführt werden kann (Ausnahmen: EN 13141-8 bzgl. Luftstrom und EN 13141-11 bzgl. Luftdruck). Siehe Kapitel 3 des vorliegenden Dokuments für eine Beschreibung der Art und Weise, in der der Bezugs-Luftvolumenstrom für kanalisierte Lüftungsanlagen angegeben werden kann. Des Weiteren wird auch eine Methode aufgezeigt für den Fall, dass eine Lüftungsanlage einen Druck von 50 Pa anstelle von 100 Pa erreichen kann. Der Wert für den Bezugs-Luftvolumenstrom kann nicht höher sein als der des Höchstdurchsatzes. ZLA Der Prüfaufbau wird in EN 13141-7 (6.2.2) beschrieben. EN 13141-7 verweist auf EN 13141-4 (5.2.2), in der der Aufbau der Luftkanäle definiert wird. Wird die Prüfung bei ZLA mit einem numerischen, nicht ausgeglichenen Luftstrom zuluftseitig (SUP) in Bezug zur Fortluftseite (EHA) durchgeführt, ist dies im Prüfbericht festzuhalten. Der Luftvolumenstrom bezieht sich bei ZLAs auf den Zuluftauslass. ELA (Fortluft) Der allgemeinePrüfaufbau wird in EN 13141-4/6 beschrieben. In EN 13141-6 wird Bezug genommen auf die Messung von Luftströmen gemäß (der seit 1984 zurückgezogenen) ISO-Norm 5221. Anstelle der zurückgezogenen Norm kann EN ISO 5801 angewandt werden. ELA und ZLA (Einraum, nicht kanalisiert) Allgemeine Beschreibung in EN 13141-8 (3.1.9). Methode in Einklang mit EN 13141-4, Abschnitt 5.2.3, und EN ISO 5801. ELA (Zuluftsysteme) Die Prüfung wird in EN 13141-11 (3.6) beschrieben. Die Verfahrensbeschreibung (6) bezieht sich auf EN 13141-4 und EN ISO 5801. |
Druck/Volumenstrom-Diagramm |
CEN |
EN 13141-4 EN 13141-7 ergänzt durch EN ISO 5801 |
EN 13141-7 bezieht sich auf ZLA, wobei die Methode auch für andere Produkte Anwendung findet. EN ISO 5801 bezieht sich auf Ventilatoren, wobei die Methode auch für andere Produkte Anwendung findet. |
Höchstdurchsatz |
CEN |
Reihe EN 13141 je nach Gerätetyp ergänzt durch EN ISO 5801 |
Siehe Bezugsvolumenstrom für alle Produkte |
Rückwärmezahl, ηt |
CEN |
EN 13141-7 und EN ISO 5801 EN 13141-8 und EN ISO 5801 |
Unter Normalbedingungen wird die Rückwärmezahl gemäß EN 308 oder EN 13141-7, EN 13141-8 und ISO 16494 für gleiche Massenströme innen und außen und ohne Kondensation gemessen. In Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 wird jedoch beschrieben, dass der Temperaturunterschied zwischen innen und außen bei 13 K liegen soll, weshalb einzig EN 13414-7 und EN 13141-8 anwendbar sind. Messungen sind unter Berücksichtigung der Ventilatorleistung durchzuführen. Für ZLA ist EN 13414-7 anzuwenden. Für ZLA, die zur Anwendung in einzelnen Räumen vorgesehen sind, ist EN 13141-8 anzuwenden. Luftstrom gemessen gemäß EN ISO 5801. Sonstige Werte sind abhängig von der Anlagenkonstruktion gemäß EN 13141-7 oder EN 13141-8. Temperaturmessstellen sind außerhalb des Gerätes unter Berücksichtigung der Ventilatorleistung (in den Kanälen für kanalisierte Lüftungsanlagen) einzurichten. Die Luftkanäle/Anschlussbox sind/ist zwischen der Lüftungsanlage und der Messebene mit Dämmmaterial mit einem Wärmewiderstand von mindestens 1m2 K W-1 (ca. 50 mm Dämmmaterial) zu isolieren. EN 13141-7 schreibt einzig Anforderungen für Leckluft (keine Anforderungen für die Wärmebilanz) vor und kann in diesem Umfang angewendet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Anforderungen in EN 308 (Leckluft 3 % und Wärmebilanz 5 %) zu erfüllen. EN 13141-8 EN 13141-8, Abschnitt 5.4.7, enthält eine allgemeine Beschreibung des Prüfmodells für Lüftungsanlagen mit alternierenden Wärmetauschern. Es ist zu beachten, dass dafür i. d. R. schnelle Messtechnik benötigt wird. Es wird empfohlen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Mischen von Innen- und Außenluft während des Prüfverfahrens zu vermindern. Hinweise auf nicht anwendbare Normen: EN 308 wird i. d. R. nur dann zur Leistungsbeurteilung von WRS eingesetzt, wenn die Ventilatorenleistung abgezogen und Prüfungen mit einer Temperaturdifferenz von 20 K durchgeführt werden. Daher ist sie für WLA nicht anwendbar. ISO 16494 beschreibt ein Prüfverfahren für ein RLT-Zentralgerät mit WRS, das spezifische Ansprüche bezüglich des statischen Drucks in Aus- und Einlässen sowie Ventilatoreneinstellungen umfasst. Der Prüfaufbau entspricht dem in EN 14141-7 und EN 308. Es wird bezüglich des Verfahrens zur Luftstrommessung auf EN ISO 5801, ISO 3966 und EN ISO 5167-1 verwiesen. ISO 16494 erlaubt eine hohe, die Prüfergebnisse beeinflussende Umgebungstemperaturtoleranz und steht nicht im Einklang mit EN 13141 oder EN 308. |
Elektrische Eingangsleistung und effektive Eingangsleistung |
CEN |
EN 13141-4 und EN 13141-7 ergänzt durch EN ISO 5801 |
EN 13141-7 (Abschnitt 6.5) verweist auf EN 13141-4 (6.1), worin wiederum auf EN ISO 5801 (Abschnitt 10) verwiesen wird. Die Begriffsbestimmung in den Normen lautet i. d. R. „Eingangsleistung“ oder „Gesamteingangsleistung“ und nicht „elektrische Eingangsleistung“ oder effektive Eingangsleistung wie in Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 angegeben. ZLA: Messungen haben für sowohl Ventilatoren als auch Kontrollinstrumente zusammengefasst zu erfolgen. |
Schallleistungspegel (LWA) |
CEN |
EN ISO 9614-2 oder EN ISO 3744 oder EN ISO 3746 oder EN ISO 3743-1 oder EN ISO 3741 oder ISO 13347 oder EN ISO 9614-1 oder EN ISO 3745 oder EN ISO 3743-2 |
Wird gemäß EN ISO 9614-2 (Schallintensitätsmessung) oder EN ISO 3744 oder EN ISO 3746 (Schalldruck im Freifeld) gemessen. Zur Kostenreduzierung von Prüfverfahren wird die Schallintensitätsmessung häufig bevorzugt eingesetzt. Alternativ gelten EN ISO 3743-1 oder EN ISO 3741 Schallleistung im Hallraum. Aufgrund verschiedener Methodik in den unterschiedlichen Normen ist die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse zwischen einer bestimmten Methodik und einer anderen nicht immer gegeben. |
Bezugsdruckdifferenz in Pa |
CEN |
Reihe 13141 je nach Gerätetyp ergänzt durch EN ISO 5801 |
Siehe „Externe Gesamtdruckdifferenz“ für Messmethoden und Anmerkungen. |
Innere und äußere Höchstleckluftquoten und Übertragung |
CEN |
EN 308 EN 13141-7 EN 1886 ISO 16494 |
Leckage Sowohl interne als auch externe Leckluft kann gemäß EN 308 und EN 13141-7 (Reihe EN 13141 ausschließlich für WLA gültig) geprüft werden. Der ursprüngliche Fokus von EN 308 liegt auf WRS-Bauteilen, sie kann und wird aber i. d. R. auch für Prüfungen der gesamten Lüftungsanlage angewendet. In EN 308 erfolgen Messungen einzig an einer Messstelle (wie in der Verordnung angegeben). In EN 13141-7 erfolgen die Messungen an drei Messstellen. EN 1886 findet einzig bei externen Leckagen Anwendung. Der zur Berechnung von Leckluft und Übertragungen verwendete Luftstrom (in der Norm als durch den Hersteller angegebener Nennluftvolumenstrom bezeichnet) bezeichnet den Bezugsvolumenstrom für WLA und den Nennvolumenstrom für NWLA wie in Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 angegeben. Übertragung Die Übertragung kann gemäß EN 308 geprüft werden. Es sollten Angaben über die Richtung der Leckluft gemacht werden. Leckagen, bei der sich Frischluft mit Abluft mischt (von der EHA- zur SUP-Seite), sollten vermieden werden. Bei niedrigen Luftstrommengen wird mehr Zeit in der Spülzone zur Reinigung beansprucht und die Laufraddrehzahl (RPM) ist zu verringern. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Leckluft und ist daher unbedingt zu beachten. Weitere Beschreibungen bzgl. Leckagen: Weitere Erläuterungen zu Leckluftprüfungen sind im Anhang V (NWLA) der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 zu finden, in der beschrieben wird, dass die Prüfung und Berechnung entweder nach der Druckprüfungsmethode (gemäß dem in der Begriffsbestimmung festgelegten Druck) oder der Spurengasprüfmethode bei angegebenem Anlagendruck durchgeführt werden können, wobei dies in der Begriffsbestimmung nicht näher (bzw. nicht gemäß der Begriffsbestimmung) erläutert wird. Der angegebene Wert bezeichnet die festgelegte Leckluftquote, die um Informationen zu der verwendeten Norm ergänzt wird. Die Prüfung kann entweder als „statische Druckprüfung“ nach Maßgabe des in der Begriffsbestimmung festgelegten Drucks, bei der dieser als auf eine Seite der ZLA (oder innen/außen bei externen Leckagen) positiv/negativ wirkend verstanden wird, oder als „dynamische Prüfung“ (z. B.: Extract Air Transfer Ratio (EATR — Abluftübertragungsverhältnis)), bei der der Prüfdruck der tatsächlichen Druckdifferenz innerhalb des Geräts als Resultat der Bezugs-/Sollkonfiguration (externer Druck) entspricht, ausgeführt werden. Die Spurengasprüfmethode wird in EN 308 in Bezug auf Leckluftprüfungen erwähnt, wobei das Prüfverfahren selbst nicht beschrieben wird. Die Spurengasprüfmethode wird in ISO 16494 und EN 13141-7 sowie prEN 16798-3 beschrieben. |
Mischquote |
CEN |
EN 13141-8 |
EN 13141-8, (5.2.2.1) beschreibt die Prüfung und Berechnung der internen Leckluft sowie die Mischung im Innen- und Außenbereich. Es wird zur Verringerung der Prüfzeit empfohlen, die Messung isotherm durchzuführen, und der Effekt ist nicht signifikant. Werte für Mischungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich sind anzugeben. Die Mischquote für Anlagen mit alternierenden Wärmetauschern und Ein-/Auslässen kann ohne Verschmutzung des Prüfraums nicht bestimmt werden. Somit kann die Mischrate für diese Gerätetypen nicht angegeben werden, bevor eine Überarbeitung der Normen nicht zu einer gültigen Methode geführt hat. |
Druckschwankungsempfindlichkeit des Luftstroms |
CEN |
EN 13141-8, Anhang A und Abschnitt 5.2.3 |
EN 13141-8 kann angewandt werden. |
Luftdichtheit zwischen innen und außen |
CEN |
EN 13141-8 |
EN 13141-8 beschreibt die Messung und kann angewandt werden. |
2.3 Nichtwohnraumlüftungsanlagen
Gemessener/berechneter Parameter |
Institution |
Verweis/Titel |
Hinweis |
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Temperaturänderungsgrad der Wärmerückgewinnung ηt_nrvu |
CEN |
EN 13053 EN 308 |
EN 13053 (Abschnitt 6.5 und Anhang A) verweisen bzgl. Prüfaufbau- und verfahren auf EN 308. Einzige Ausnahme ist die Platzierung der Temperatursensoren im Gerät. Abschnitt A3 der Norm EN 13053 beschreibt die Platzierung der Temperatursensoren innerhalb des Gerätes und zwischen dem Ventilator und dem WRS. Der ursprüngliche Fokus von EN 308 liegt auf dem WRS, sie kann und wird aber i. d. R. auch für Prüfungen der gesamten Lüftungsanlage angewendet. EN 13779 (Abschnitt 6.6) verweist bzgl. Beschreibung und Klassifizierung des WRS auf EN 13053. Verweis auf EN 308 bzgl. Prüfaufbau- und verfahren. ISO 16494 beschreibt ein Prüfverfahren für ein RLT-Zentralgerät mit WRS. Umfasst spezifische Anforderungen bezüglich des statischen Drucks in Aus- und Einlässen sowie Ventilatoreneinstellungen. Der Prüfaufbau entspricht dem in EN 13141-7 und EN 308. Es wird bzgl. des Verfahrens zur Luftstrommessung auf EN ISO 5801, ISO 3966 und EN ISO 5167-1 verwiesen. In Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 wird beschrieben, dass der Temperaturunterschied zwischen innen und außen bei 20 K liegen soll, weshalb einzig EN 308/EN 13053 anzuwenden sind. Messungen sind ohne Berücksichtigung der Ventilatorenleistung, bevorzugt innerhalb des Gerätes, durchzuführen. Wenn möglich, sollte die Platzierung der Temperatursensoren in Einklang mit EN 13053 erfolgen. Ist es nicht möglich, den Sensor innerhalb des Gerätes und zwischen Ventilator und WRS zu platzieren, können auch zwei Prüfverfahren durchgeführt werden.
Der zur Berechnung und Prüfung verwendete Luftstrom bezeichnet den Nennluftvolumenstrom, der (ohne Rückführung oder Umgehung i. d. R. bei Konstruktionsbedingungen während der Wintermonate) durch die Wärmetauscher fließt. Temperaturmessstellen müssen strahlengeschützt sein. Anforderungen in EN 308 unter Abschnitt 6.4 „… Die größte zulässige Abweichung auf einer Messebene entspricht 0,05 (t22-t21)“. Dem kann bei Messungen innerhalb eines Geräts nicht entsprochen werden und ist daher nicht einzuhalten. |
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Nennluftvolumenstrom in m3/s qnom |
CEN |
Bevorzugte Normen: EN 13053 EN ISO 5801 Alternativ anzuwendende Normen: EN 13141-4, - 5, - 6, - 7, - 8, - 11 |
Messungen können gemäß EN 13053 und EN ISO 5801 erfolgen. EN 13053 verweist auf EN ISO 5801, EN ISO 5167-1 oder ISO 3966 (bzgl. Flüssigkeiten). Messungen können bzgl. Gerätetyp auch gemäß EN 13141-4, - 5, - 6, - 7, - 8, - 11 und EN ISO 5801 erfolgen. EN 13141 verweist primär auf Wohnraumlüftungsanlagen, kann aber aufgrund detaillierterer Angaben auch für Bereiche, für die EN 13053-Verfahren noch nicht festgelegt wurden, angewandt werden. Der Wert qnom, der zur Berechnung von ηfan für ZLA verwendet wird, bezieht sich auf die Luftstromseite (SUP- und EHA-Seite) und nicht die Summe aus Zuluft- und Abluftstrom geteilt durch zwei. Der angegebene Informationswert für qnom bezeichnet die Summe aus sowohl Zuluft- als auch Abluftstrom geteilt durch zwei. |
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Nennaußendruck Δps, ext in Pa |
CEN |
Bevorzugte Normen: EN 13053 EN ISO 5801 Alternativ anzuwendende Normen: EN 13141-4, - 5, - 6, - 7, - 8, - 11 |
Messungen können gemäß EN 13053 und EN ISO 5801 erfolgen. EN 13053 verweist auf EN ISO 5801 (5.2.3.1.1). Messungen können bzgl. Gerätetyp auch gemäß EN 13141-4, - 5, - 6, - 7, - 8, - 11 und EN ISO 5801 erfolgen. EN 13141 verweist primär auf Wohnraumlüftungsanlagen, kann aber aufgrund detaillierterer Angaben auch für Bereiche, für die EN 13053-Verfahren noch nicht festgelegt wurden, angewandt werden. Die allgemeine Prüfung von ZLA wird in EN 13141-7 (6.2.2) (und bzgl. des Gerätetyps in den anderen Normen der Reihe 13141) beschrieben. Die Prüfung ist in allen vier Luftkanälen durchzuführen. EN 13141-7 verweist auf die Norm EN 13141-4 (5.2.2), in der der Aufbau der Luftkanäle definiert wird. Der externe Druck ist auf die konstruktionsgemäßen Druckbedingungen einzustellen. Es wird empfohlen, dass der interne Druck berücksichtigt wird und dass zur Vermeidung von Leckagen im Zuluftbereich, kurz nach dem WRS, mit einem höheren Druck als im Abluftbereich, kurz vor dem WRS, gearbeitet wird. Kanalisierte Geräte sind in verbundenen Luftkanälen zu messen, so dass Anwender konstante Druck- und Durchstromwerte erhalten. Der Nennaußendruck bezeichnet die statische Druckdifferenz zwischen Ein- und Auslass. Dies ist bei ZLA für beide Luftströme zutreffend. Der im Luftkanal (Messkanäle) gemessene Druck sowie die zulässige Abweichung ist gemäß EN ISO 5801, sofern zutreffend, zu konzipieren und zu prüfen. Es wird empfohlen, dass die Druckverteilung auf beiden Seiten des Geräts durch den Hersteller beschrieben wird, da es zu einer Veränderung der Geräteleistung aufgrund der Druckverteilung kommen kann. Siehe Kapitel 3 des vorliegenden Dokuments und das vom DTI herausgegebene Dokument „Transitional method for determination of internal specific fan power of ventilation units, SFPint“ für weitere Beschreibungen. |
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Elektrische Nenneingangsleistung (P) (W) und die tatsächliche elektrische Eingangsleistung |
CEN |
EN 13053 EN ISO 5801 |
Der Stromverbrauch kann abhängig von Messunsicherheiten gemäß verschiedenen harmonisierten Normen (Motoren) sowie EN ISO 5801 und EN 13053 gemessen werden. In EN 13053 wird beschrieben, dass Stromverbrauch-, stärke- und -spannung zu messen sind. Es wird aber auf keine Normen verwiesen noch werden Methoden beschrieben (Tabelle 2). Es wird auf eine allgemeine Prüfmethode in EN ISO 5801 (5.2.2) verwiesen. Messungen können auch gemäß EN 13141-4, - 5, - 6, - 7, - 8, - 11 nach Gerätetyp und EN ISO 5801 erfolgen. Die Reihe EN 13141 verweist primär auf Wohnraumlüftungsanlagen, kann aber aufgrund detaillierterer Angaben zu manchen Produkttypen auch für Bereiche, für die EN 13053-Verfahren noch nicht festgelegt wurden, angewandt werden. Für diesen Fall sind die Methode gemäß den Normen der Reihe 13141 sowie die Messprinzipien gemäß EN 13053/EN ISO 5801 anzuwenden. Im Allgemeinen ist das Messprinzip gemäß EN ISO 5801 anzuwenden. Die elektrische Nenneingangsleistung (P) ist in kW und SVLint in W/m3/s anzugeben. |
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SVLint in W/(m3/s) |
DTI (Danish Technological Institute) |
Transitional method for determination of internal specific fan power of ventilation units, SFPint |
Siehe Beschreibung in dem vom DTI herausgegebenen Dokument. Der angegebene Wert für SVLint von NWLAs, die nicht für den Einsatz mit Filtern bestimmt sind, ist mit „nicht zutreffend“ zu bezeichnen. |
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„Statischer Druck (psf)“ „Gesamtdruck (pf)“ „Ruhedruck“ |
CEN |
EN ISO 5801/keine einschlägige Norm ist geeignet. |
EN ISO 5801 kann für externe Messungen angewendet werden. Für interne Messungen ist keine einschlägige Norm geeignet. Siehe das vom DTI herausgegebene Dokument „Transitional method for determination of internal specific fan power of ventilation units, SFPint“ für weitere Messungen und Berechnungen. |
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Anströmgeschwindigkeit in m/s bei Auslegungsvolumenstrom |
CEN |
EN 13053 und EN ISO 5801 |
Die Anströmgeschwindigkeit wird in EN 13053 beschrieben. Die Messmethode und -metrik bzgl. der Flächenmessung werden jedoch nicht beschrieben. Der Luftstrom kann gemäß EN ISO 5801 gemessen werden. Zur Messung von Luftstrom und Anströmgeschwindigkeit sind EN 13053 und EN ISO 5801 zu verwenden. Der Flächenberechnung der Anströmgeschwindigkeit, wird eine Messunsicherheit von +/-3 % zu Grunde gelegt. Die Fläche bezeichnet die lichte Fläche des Filters oder Ventilatorgehäuses. Der angegebene Wert ist der höchste Wert von SUP oder EHA. |
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Innerer Druckverlust der lüftungstechnischen Bauteile (Δps, int) in Pa und innerer Druckverlust zusätzlicher nichtlüftungstechnischer Bauteile (Δps, add) |
DTI (Danish Technological Institute) |
Transitional method for determination of internal specific fan power of ventilation units, SFPint |
Es gibt keine relevante, harmonisierte Norm.
Siehe Beschreibung in dem vom DTI herausgegebenen Dokument für Messungen und Berechnungen. Die bei Ein- und Auslass auftretenden Verluste von NWLA sind in den „inneren Druckverlust der lüftungstechnischen Bauteile“ (Δps, int) einzubeziehen. Hat ein kanalisiertes Lüftungsgerät Öffnungen in voller Größe (der innere Querschnitt des Kanalsystems entspricht dem Querschnitt der NWLA), treten keine weiteren Druckverluste an Ein- und Auslässen auf. |
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Ventilatoreffizienz (ηfan) |
CEN |
Extern: EN ISO 5801 (für ELA ohne Filter/zusätzliche Bauteile) Intern: Keine einschlägige Norm ist geeignet. |
Für ELA ohne Filter ist EN ISO 5801 sowie die bei Nennluftvolumenstrom und Nennaußendruck ermittelte externe Ventilatoreffizienz anzuwenden. Es ist zu beachten, dass der Betriebspunkt definitionsgemäß nicht dem Punkt des höchsten Wirkungsgrads des Ventilators sondern den Nennbedingungen der Lüftungsanlage wie angegeben in Anhang 1, 2 (2) entspricht. Die Ventilatoreffizienz bezeichnet die externe, statische Ventilatoreffizienz. Obwohl die folgenden Normen Messungen der Ventilatoreffizienz beschreiben, gibt es für alle anderen Geräte keine einschlägige, harmonisierte Norm, da die Effizienz zur Berechnung des SVLin innerhalb des Lüftungsgerätes zu messen ist.
Dabei ist das primäre Problem die Art und Weise der Messung des Druckanstiegs über dem Ventilator. Der Stromverbrauch kann gemäß der relevanten, harmonisierten Normen gemessen werden. Die Ventilatoreffizienz ηfan bezeichnet die „allgemeine statische Effizienz einschließlich der Effizienz des Antriebes“, ermittelt bei Nennluftvolumenstrom und Nennaußendruckabfall, die gemäß EN ISO 12759 in % am Ventilatorteil zu messen sind, wobei jedoch der Ventilator in dem dafür vorgesehenen Gehäuse platziert wird, sodass die Systemeffekte berücksichtigt werden. Ventilatoreffizienz bezeichnet die statische Effizienz einschließlich der Effizienz des Motors und des Antriebs einzelner Ventilatoren in der Lüftungsanlage (Bezugskonfiguration), ermittelt bei Nennvolumenstrom und Nennaußendruckabfall (sowie internem und zusätzlichem Druckabfall). Das Verhältnis wird wie folgt berechnet: Der Nennluftvolumenstrom multipliziert mit dem statischen Druckanstieg des Ventilators (gleich der Summe aus Druckabfall aller Ventilatorbauteile, sauber und trocken, und dem Nennaußendruck) wird geteilt durch den Stromverbrauch des Ventilatorantriebs. Im Vergleich zu idealen Leistungsbedingungen außerhalb des Lüftungsgerätes beeinflusst die Positionierung eines Ventilators im Gehäuse den Druckanstieg und den Stromverbrauch des Ventilators. Obwohl die Berechnung der SVLint einzig auf den internen Druckabfall zurückgreift, ist die Ventilatoreffizienz gemäß der SVL-Definition innerhalb der ZLA und bei externem (sowie internem und zusätzlichem) Druckabfall bei Nennluftvolumenstrom (definiert durch den Hersteller) zu messen/berechnen. Bei ZLA müssen Zuluftstrom (SUP) und Abluftstrom (ETA) zur Bestimmung der SVLint einzeln berechnet und addiert werden. ELA: Berechnung für einen Luftstrom. Siehe das vom DTI herausgegebene Dokument „Transitional method for determination of internal specific fan power of ventilation units, SFPint“ für weitere Beschreibungen. |
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Angabe der äußeren Höchstleckluftquote (%) des Gehäuses von Lüftungsanlagen und der inneren Höchstleckluftquote (%) von Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen oder Übertragung |
CEN |
EN 308 (ZLA): EN 1886 und EN 308 (ELA) ISO 16494 |
Siehe Beschreibung unter WLA bzgl. innere und äußere Höchstleckluftquoten und Übertragung. Der zur Berechnung von Leckluft und Übertragungen verwendete Luftstrom (in der Norm als durch den Hersteller angegebener Nennluftvolumenstrom bezeichnet) bezeichnet den Bezugs-Luftvolumenstrom für WLA und den Nennluftvolumenstrom für NWLA wie in Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 angegeben. |
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Gehäuse-Schallleistungspegel (LWA) (im Falle von NWLA für die Anwendung im Innenbereich definiert) |
CEN |
EN ISO 9614-2 oder EN ISO 3744 oder EN ISO 3746 oder EN ISO 3743-1 oder EN ISO 3741 oder ISO 13347 oder EN ISO 9614-1 oder EN ISO 3745 oder EN ISO 3743-2 oder |
Dieser wird gemäß EN ISO 9614-2 (Schallintensitätsmessung) oder EN ISO 3744 oder EN ISO 3746 (Schalldruck im Freifeld) gemessen. Zur Kostenreduzierung von Prüfverfahren, wird die Schallintensitätsmessung häufig bevorzugt eingesetzt. Alternativ gelten EN ISO 3743-1 oder EN ISO 3741 Schallleistung im Hallraum. Der Gehäuse-Schallleistungspegel wird gemäß Bezugsluftvolumenstrom definiert. Für NWLA gilt dafür der Nennluftvolumenstrom. Aufgrund verschiedener Methodik in den unterschiedlichen Normen ist die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse zwischen einer bestimmten Methodik und einer anderen nicht immer gegeben. |
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Filterleistung |
CEN |
EN 779:2012 EN 1822:2009 |
Die Beschreibung in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 ist gemäß den relevanten Normen anzuwenden. |
3. Zusätzliche Elemente für Messungen und Berechnungen
3.1. Bestimmung des Bezugsluftvolumenstroms und des Höchstdurchsatzes für kanalisierte WLA
Im nachfolgenden Standardbeispiel werden das Druck-Volumenstrom-Diagramm sowie die Methode zur Bestimmung von Bezugs- und Höchstkurve/-punkt beschrieben.
Eine kanalisierte WLA muss stets in der Lage sein, 50 Pa zu erbringen, da dieser Wert den Bezugsluftvolumenstrom sowie den Bezugspunkt zur Berechnung des SEV definiert. (Siehe nachfolgende Abbildung 1).
Ist die kanalisierte WLA nicht in der Lage, gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 100 Pa zu erbringen (siehe nachfolgende Abbildung 2), kann der Höchstdurchsatz bei der höchsten externen, statischen Druckdifferenz, die die kanalisierte WLA erbringen kann (zwischen 50 und 100 Pa), bestimmt werden.
Für diese kanalisierte WLA kann ein Höchstdurchsatz über oder gleich der externen statischen Druckdifferenz von 50 Pa gewählt werden.
Der Bezugsluftvolumenstrom kann optional als Abszisse eines Punktes auf einer Kurve im Druck-Volumenstrom-Diagramm bestimmt werden, die auf einem Bezugspunkt oder diesem bei % am nächsten liegt und an dem Pmax, ext, stat die höchste externe, statische Druckdifferenz (zwischen 50 und 100 Pa) darstellt (siehe nachfolgende Abbildung 2).
Sollte die kanalisierte WLA bei einem höheren Volumenstrom als dem Bezugsluftvolumenstrom (siehe nachfolgende Abbildung 3) nicht in der Lage sein, einen höheren Druck zu erbringen, können Höchstdurchsatz und Bezugsluftvolumenstrom vom Hersteller unter der Bedingung gewählt werden, dass die externe statische Bezugsdruckdifferenz eingehalten wird.
Die externe statische Bezugsdruckdifferenz beträgt stets 50 Pa.
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1: Normalbestimmung |
2: 100 Pa können nicht erreicht werden |
3: Bei einem höheren Volumenstrom als dem Bezugsluftvolumenstrom (und der Bezugsdruckdifferenz) kann kein höherer Druck erreicht werden |
3.2. Bestimmung des Bezugsluftvolumenstroms und des Höchstdurchsatzes für andere kanalisierte WLA
Siehe prEN 13142 Anhang A5.
(1) Diese vorläufigen Methoden sollen letztlich durch eine (oder mehrere) harmonisierte Norm(en) ersetzt werden. Sobald verfügbar, wird ein (oder werden mehrere) Verweis(e) der harmonisierten Norm(en) gemäß Artikel 9 und 10 der Richtlinie 2009/125/EG im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
(*) Rückführung bedeutet, dass der sich in Bewegung befindliche Luftstrom im Innenraum (auf der Seite des Anlagengehäuses) größer ist als die Frischluftzufuhr.
(2) „Transitional method for determination of internal specific fan power of ventilation units, SFPint“, ISBN: 978-87-998971-0-0, erhältlich unter http://www.teknologisk.dk/ydelser/publikation-transitional-method-for-determination-of-internal-specific-fan-power-of-ventilation-units-sfpint/37051
11.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 416/31 |
Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern und der Verordnung (EU) Nr. 666/2013 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern
(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 416/07)
ENO (1) |
Bezugsnummer und Titel der Norm (und Bezugsdokument) |
Erste Veröffentlichung ABl. |
Referenz der ersetzten Norm |
Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm Anmerkung 1 |
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
Cenelec |
EN 60312-1:2013 Staubsauger für den Hausgebrauch — Teil 1: Trockensauger — Prüfverfahren zur Bestimmung der Gebrauchseigenschaften IEC 60312-1:2010 (modifiziert) + A1:2011 (modifiziert) |
20.8.2014 |
|
|
Diese Norm ist derart zu ergänzen, dass die rechtlichen Anforderungen deutlich werden, die abgedeckt werden sollen. Die Abschnitte 5.9, 6.15, 6Z1.2.3, 6Z1.2.4, 6.Z1.2.5 und 6.Z2.3 sind nicht Teil des vorliegenden Zitats. In Abschnitt 7.2.2.5 wird „mit Prüfstaub“ durch „mit feinem Prüfstaub (A2)“ ersetzt. In Abschnitt 7.3.2 wird „Einsatz aus Kiefernholz oder gleichwertigem Holz“ durch „Aluminiumeinsatz“ ersetzt. |
||||
Cenelec |
EN 60335-2-2:2010 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 2-2: Besondere Anforderungen für Staubsauger und Wassersauger IEC 60335-2-2:2009 |
20.8.2014 |
|
|
|
EN 60335-2-2:2010/A1:2013 IEC 60335-2-2:2009/A1:2012 |
20.8.2014 |
Anmerkung 3 |
20.12.2015 |
|
EN 60335-2-2:2010/A11:2012 |
20.8.2014 |
Anmerkung 3 |
1.2.2015 |
Diese Norm ist derart zu ergänzen, dass die rechtlichen Anforderungen deutlich werden, die abgedeckt werden sollen. |
||||
Cenelec |
EN 60335-2-69:2012 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 2-69:Besondere Anforderungen für Staub- und Wassersauger für den gewerblichen Gebrauch IEC 60335-2-69:2012 (modifiziert) |
20.8.2014 |
|
|
Diese Norm ist derart zu ergänzen, dass die rechtlichen Anforderungen deutlich werden, die abgedeckt werden sollen. |
||||
Cenelec |
EN 60704-2-1:2001 Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Prüfvorschrift für die Bestimmung der Luftschallemission — Teil 2-1: Besondere Anforderungen an Staubsauger IEC 60704-2-1:2000 |
20.8.2014 |
|
|
Diese Norm ist derart zu ergänzen, dass die rechtlichen Anforderungen deutlich werden, die abgedeckt werden sollen. |
||||
Cenelec |
EN 60704-2-1:2015 Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke —Prüfvorschrift für die Bestimmung der Luftschallemission — Teil 2-1: Besondere Anforderungen an Staubsauger IEC 60704-2-1:2014 |
Dies ist die erste Veröffentlichung |
EN 60704-2-1:2001 Anmerkung 2.1 |
26.6.2017 |
Anmerkung 1: |
Allgemein wird das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann. |
Anmerkung 2.1: |
Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.2: |
Die neue Norm hat einen größeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
Anmerkung 2.3: |
Die neue Norm hat einen engeren Anwendungsbereich als die ersetzte Norm. Zum festgelegten Datum gilt für die (teilweise) ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für jene Produkte oder Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen. Die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zu Produkten oder Dienstleistungen, die noch in den Anwendungsbereich der (teilweise) ersetzten Norm, aber nicht in den Anwendungsbereich der neuen Norm fallen, ist nicht betroffen. |
Anmerkung 3: |
Bei Änderungen setzt sich die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung zusammen. Die ersetzte Norm besteht folglich aus EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, jedoch ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union. |
ANMERKUNG:
— |
Alle Anfragen zur Verfügbarkeit der Normen müssen an eine der europäischen Normungsorganisationen oder an eine nationale Normungsorganisation gerichtet werden, deren Liste nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (2) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. |
— |
Normen werden von den europäischen Normungsorganisationen auf Englisch verabschiedet (CEN und CENELEC veröffentlichen auch in französischer und deutscher Sprache). Anschließend werden die Titel der Normen von den nationalen Normungsorganisationen in alle anderen benötigten Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die zur Veröffentlichung im Amtsblatt vorgelegt werden, nicht verantwortlich. |
— |
Verweise auf Berichtigungen „…/AC:YYYY“ werden ausschließlich zu Informationszwecken veröffentlicht. Berichtigungen dienen der Behebung von Druck-, sprachlichen und anderen Fehlern im Wortlaut der Norm und können sich auf eine oder mehrere Sprachfassungen (Englisch, Französisch und/oder Deutsch) einer durch die europäischen Normungsorganisationen angenommenen Norm beziehen. |
— |
Die Veröffentlichung der Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union bedeutet nicht, dass die Normen in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sind. |
— |
Dieses Verzeichnis ersetzt die vorhergegangenen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verzeichnisse. Die Europäische Kommission sorgt für die Aktualisierung dieses Verzeichnisses. |
— |
Mehr Informationen über harmonisierte und andere europäische Normen finden Sie online unter: http://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/index_en.htm |
(1) ENO: Europäische Normungsorganisation:
— |
CEN: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5500811; Fax + 32 2 5500819 (http://www.cen.eu) |
— |
CENELEC: Avenue Marnix 17, B-1000, Bruxelles, Tel. +32 2 5196871; Fax + 32 2 5196919 (http://www.cenelec.eu) |
— |
ETSI: 650, route des Lucioles, F-06921 Sophia Antipolis, Tel. +33 492 944200; Fax +33 493 654716, (http://www.etsi.eu) |
(2) ABl. C 338 vom 27.9.2014, S. 31.